Da für mich selbst nun die Planung für
den Fernwanderweg E5 begonnen hat und ich auf Abenteuer aus bin und
nicht auf „Mensch ärger dich nicht“ bei einem Bier kam für mich
zwangsweise die
Überlegung darf ich ein Abenteuer
haben in den Alpen.
Nun ja und nein ist die Antwort auf die
Frage die ich mir stellte...
Teilweise ist das Biwakieren und Zelten
streng verboten und unter anderen Gesichtspunkten wiederum erlaubt.
Das man in Naturschutzgebieten nicht Biwakieren oder gar Zelten darf
ist mir auch völlig einleuchtend und durchaus trifft dies meine
Unterstützung. Bin ja doch auf dem Land geboren und weiß wie viel
Müll im Wald liegt, und mir selbst ist es auch ein anliegen die
Natur unbeschadet wieder zu verlassen wenn ich sie betreten habe!!!
Nun aber zurück zum Kontext; Ich liste
nun Auszüge des DAV und des OeAV:
DAV:
„...
Wer campieren möchte,
muss vorher gut planen!
- In Schutzgebieten ist
Campieren in der Regel verboten. Ausnahmen können in den
Verwaltungen von
Schutzgebieten bzw. Kreisen und Gemeinden nachgefragt werden.
Einen alpenweiten
Überblick über Schutzgebiete bietet das Netzwerk Alpiner
Schutzgebiete
(www.alparc.org).
- Im Wald ist Campieren
in Deutschland, Österreich, Italien und in der Schweiz ohne
Erlaubnis des
Grundbesitzers grundsätzlich verboten (bei der Gemeinde zu
erfragen).
In Deutschland und
Italien gilt dies auch außerhalb des Waldes.
- Oberhalb der Waldgrenze
und außerhalb von Schutzgebieten ist rücksichtsvolles
Campieren in einigen
Kantonen in der Schweiz erlaubt. In Österreich sind die Regelungen
in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich.
Für Zeltlager, die aus
mehr als 3 Zelten bestehen und nach ihrem erkennbaren Zweck nur
gelegentlich, höchstens
für zwei Monate, errichtet werden, ist in Bayern eine Erlaubnis der
Gemeinde erforderlich.“
Vollständiger Text und
Quelle:
http://www.alpenverein.de/chameleon/public/16779/zelten_und_biwakieren_in_den_bergen_16779.pdf
OeAV:
„ ...
Zusammenfassung:
Der
Blick auf die Gesetzeslage zeigt, dass diese alles andere als
einheitlich und besonders „zeltfreundlich“ ist. Nur einige
Bundesländer räumen hier Freiheiten ein – viele Aspekte sind zu
beachten, wenn man sich tatsächlich über mehrere Tage mit seinem
Zelt durch die öster-reichischen Berge bewegen und echtes
„Outdoor-Flair“ erleben will. Die Gründe für die im Vergleich
zu Ländern Skandinaviens (Stichwort „Jedermannsrecht“) oder auch
Kanada eher restriktiven gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen auf
der Hand. Ein entscheidender Aspekt ist das völlig unterschiedliche
Verhältnis von Fläche zu Einwohnern und Infrastruktur. In dieser
Hinsicht ist die Fläche in Österreich tatsächlich „knapp“ und
steht nicht selten unter dem Druck zahlreicher konkurrierender, oft
gegensätzlicher Landnutzungs- und Raumansprüche (Naturnutzer, Jagd,
Forst, Tourismus, Naturschutz, Grundeigentümer, ...). Daneben
bestehen auch deutliche Unterschiede, was die Frequentierung der
„Natur“ etwa in Österreich oder Norwegen anbelangt. So sind in
vielen Alpinregionen Österreichs pro Tag oft Hunderte Wanderer und
Bergsteiger unterwegs, die eine Unterkunft und gewisse
Infrastrukturen benötigen. Daher ist aus Sicht des OeAV die
bestehende Rechtslage positiv zu beurteilen. Schließlich betreiben
die Alpinen Vereine ein dichtes Netz an Schutzhütten in diesen
Regionen, in deren Aufrechterhaltung und Betrieb Jahr für Jahr viel
investiert werden muss. Eine „Paraho-tellerie“ entlang markierter
Wege und Steige im Hochgebirge wäre diesen Anstrengungen sicher
nicht zuträglich. Nicht unerwähnt sollen auch mögliche Probleme
mit Abfällen oder Feuerstellen bleiben, die bei unkontrollierten
Zelten entstehen könnten.
Was
also tun, wenn man mit seinem Zelt losziehen will? Es empfiehlt sich
wie angedeutet in jedem Fall, im Vorhinein die entsprechenden
Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslandes zu studieren, da hier
teils gravierende Unterschiede bestehen. Zudem sollte man sich
erkundigen, ob die Tour durch ein Schutzgebiet führt und dafür
gesonderte Regeln zu beachten sind. Falls für Schutzgebiete eine
eigene Betreuungsstelle eingerichtet ist, stehen diese in jedem Fall
für eine kompetente Auskunft zur Verfügung.“
Kompletter
Text und
In
Österreich ist das Wilde Biwakieren auch mit enorm hohen
Geldsummen belegt
von
daher bitte das PDF öffnen und Komplett lesen!
Nun
bin ich nicht wirklich schlauer aus meinen Überlegungen und
Recherchen geworden;
denke
ich als Fotograf befinde mich abends am Berg und kann keinesfalls in
der Dunkelheit absteigen! ;-)
(seht ihr ja dann im VLOG)
Natur
fotografieren ist Erleben aus erster Hand. -Fritz Pölking
Hier
noch ein Forum das sehr interresante beiträge beinhaltet
Zu
den Italienischen gebieten fand ich leider eine solche Auflistung
nicht!
Link
Verweis auf Campieren in den Schweizer Alpen:
Jetzt
dürft ihr dann selbst entscheiden ob es für euch in Frage kommt zu
Biwakieren/ Zelten in den Alpen.
MFG
euer
FernwandererX
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